Leistungen

TERMINE

 

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin oder nutzen Sie das Kontaktformular. Als freie Therapeutin kann ich Ihnen in der Regel innerhalb von 14 Tagen einen Termin für ein Erstgespräch anbieten. Die Termine werden individuell vereinbart.
In all Ihren persönlichen Daten und Inhalten der gemeinsamen Arbeit unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht und dem Datenschutz.


HONORARE

 

Das Honorar ist in bar nach jeder Sitzung zu entrichten. Eine Gesamtaufstellung (Termine/Diagnose/bezahltes Honorar) erhalten Sie am Ende des Jahres bzw. am Ende der Therapie.

Erstgespräch (50 min)  50,- Euro

Therapeutisches Einzelgespräch (50 min)  95,- Euro
Paargespräch (90 min)  170,- Euro
Mobile Therapie (50 min vor Ort bis 10 km)  105,- Euro
Gutachten/ Antragstellung z.B. für die Krankenkasse  200,- Euro


 

Bitte beachten Sie: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Information bis spätestens 24 Stunden im Voraus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene Termine mit dem vollen Honorar berechnet werden, da jeder Termin exklusiv vergeben wird und ich diesen Termin nicht mehr anderweitig besetzen kann. Telefonische Beratungstermine und Videosprechstunden werden nach dem gleichen Honorarsatz berechnet.



KOSTENÜBERNAHME

 

Eine Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist je nach Vetrag möglich. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse über die Höhe der Erstattung. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen istnur in seltenen Ausnahmefällen über das Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs. 3 SGB V oder § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V möglich.


Zu Ihrer Information: Im Gegensatz zu selbst finanzierter Beratung kann eine kassenärztlich registrierte Psychotherapie gravierende Nachteile beim Neuabschluss bestimmter Versicherungen haben (z.B. Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung). Hier sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen.

 

ERSTATTUNGSMÖGLICHKEITEN


Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass psychotherapeutische Behandlungskosten beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Bei z.B. Erkrankungen im Symptombereich Burn-out/Depression und präventiven Maßnahmen zur Streßreduktion können Behandlungen als Werbungskosten teils bis zu 30% steuermindernd geltend gemacht werden.

 


ERMÄSSIGUNG

Um möglichst allen Personen, die eine therapeutische Beratung in Anspruch nehmen möchten, dies auch zu ermöglichen, räume ich meinen KlientInnen 20% Ermäßigung ein, sofern sie (nachweislich) zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

  • EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I oder II
  • Alleinstehende/ Alleinerziehende mit einem Haushaltseinkommen mtl. unter 930 € (Ehepaaren unter 1.200 €)
  • SchülerInnen, StudentInnen, Auszubildende, FSJler, BFDler, FÖJler, PraktikantInnen mit einem
    mtl. Hauhaltseinkommen/Unterhalt unter 930 €